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Ablauf

Erstgespräch und Therapiebeginn in der Erwachsenen-Psychotherapie

Nach einer ersten Kontaktaufnahme über E-Mail, Telefon oder durch das Kontaktformular auf der Website vereinbaren wir einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch. Dieses dient dem Kennenlernen, um ein Gefühl dafür zu entwickeln, ob Sie mit mir eine vertrauensvolle psychotherapeutische Beziehung aufbauen können. Behandlungsziele und mögliche Bedenken sowie die Rahmenbedingungen werden geklärt. Können Sie sich eine psychotherapeutische Behandlung bei mir vorstellen, vereinbaren wir weitere Termine und beginnen mit der Psychotherapie. 

 

Erstgespräch und Therapiebeginn in der Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapie

Nach einer ersten Kontaktaufnahme durch eine*n Erziehungsberechtigte*n über E-Mail, Telefon oder durch das Kontaktformular auf der Website wird ein Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbart, welches ohne Anwesenheit des Kindes oder des*der Jugendlichen stattfindet. Das Erstgespräch dient auch hier dem Kennenlernen und Sie als Elternteil können herausfinden, ob ich als Psychotherapeutin für Ihr Kind in Frage komme. Ihre Anliegen und die Anliegen Ihres Kindes sowie mögliche Therapieziele werden besprochen. Können Sie sich eine psychotherapeutische Behandlung für Ihr Kind bei mir vorstellen, vereinbaren wir einen weiteren Termin, in welchem eine ausführliche Anamnese erhoben wird. Im Anschluss beginnen wir mit der Psychotherapie.

Rahmenbedingungen

Verschwiegenheitspflicht

Psychotherapeut*innen unterliegen nach § 15 des Psychotherapiegesetzes der Verschwiegenheitspflicht und behandeln somit alles Besprochene streng vertraulich. Eine einzige Ausnahme bildet die akute Selbst- oder Fremdgefährdung. 

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